Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur FAIR PAIR
(eine Marke der LEAP International GmbH) Zwischen:

Familie: ______________________________________

Str./Nr.: ______________________________________

PLZ/Ort: ______________________________________

Telefon: ______________________________________

(Im Folgenden Auftraggeber bzw. Gastfamilie) und:
FAIR PAIR – Die AuPair Agentur
Große Bleiche Mainz 15 | 55116 Mainz
eine Marke der LEAP International GmbH
Kraichgauweg 17a | 69234 Dielheim
Amtsgericht Amberg | HRB 6858

(-Im Folgenden Auftragnehmer-)
Mit Unterzeichnung dieses Vertrags akzeptiert der Auftraggeberdie allg. Geschäftsbedingungen der Agentur FAIR PAIR – Die AuPair Agentur (eine Marke der LEAP International GmbH) und beauftragt den Auftragnehmer unter Berücksichtigung des aktuellen Merkblatts der Bundesagentur für Arbeit ein Aupair nach Wahl des Auftraggebers zu vermitteln.

§ 1 Pflichten des Auftragnehmers
1. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber ausführlich über die derzeitigen Bestimmungen des Aupair-Programms in der Bundesrepublik Deutschland (siehe Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit)
2. Überlassung von Bewerberdaten wie z.B. komplette Adressangaben, Fragebogen, Fotos vom Aupair etc.
3. Erstellung aller notwendigen Einladungs-Dokumente für die Visums-Beantragung (Aupair-Verträge usw.)
4. Hilfestellung bei der Abwicklung der Visums- bzw. Einladungsformalitäten und der Arbeitsgenehmigung.
5. Empfehlung einer Aupair-Versicherung (Kranken- / Unfall- / Haftpflichtversicherung) für Aupairs.
6. Infos zu einer 24 Stunden Notruf-Hotline für Aupairs.
7. Beratung und Betreuung von Gastfamilie und Aupair während des gesamten Aufenthalts des Aupairs bei der Familie zu den offiziellen Bürozeiten des Auftragnehmers. Dies umfasst die telefonische / schriftliche Beratung beider Parteien bei Problemen des Alltags. Für den Erfolg des Aupair-Verhältnisses sind jedoch Gastfamilie und Aupair selbst verantwortlich.

§ 2 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sowohl die allg. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, als auch das aktuelle Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit gelesen, verstanden und erkennt deren Inhalte an. Er ist verpflichtet, dem Aupair folgende Leistungen zu gewähren:
1. Volle Integration des Aupairs als Familienmitglied.
2. Die Umgangssprache in der Gastfamilie ist grundsätzlichDeutsch.
3. Freie Kost und Logis, sowie ein eigenes abschließbares, beheizbares und ausreichend möbliertes Zimmer von mindestens 8 m².
4. Die wöchentliche Arbeitszeit eines Aupairs von max. 30 Std. darf nicht überschritten werden. (Die Arbeitszeit ist flexibel gestaltbar und darf max. 6 Std. am Tag nicht überschreiten).
5. Ein monatliches Taschengeld in Höhe von mindestens 280.- Euro an das Aupair zu bezahlen.
6. Einen 4 wöchigen Urlaub während eines Aufenthaltes von 12 Monaten zu geben. (Das Taschengeld muss in dieser Zeit weitergezahlt werden).
7. Den Besuch einer Sprachschule zu ermöglichen, sowie sich mit 50,- Euro monat. bzw. 600,- Euro pro Jahr an den Kosten für den Sprachkurs zu beteiligen (es besteht kein Anspruch auf den täglichen Besuch eines IntensivSprachkurses für das Aupair). Der monatl. Zuschuss ist auch in unterrichtsfreien Zeiten zu bezahlen).
8. Der Auftraggeber fördert die Teilnahme des Aupairs an geeigneten Sprachkursen, sowie an kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen, indem er eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung stellt oder ggf. Fahrdienste leistet.
9. Es muss gewährleistet sein, dass der Auftragnehmer jederzeit von dem Aupair erreicht werden kann.
10. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Fahrtkosten innerhalb Deutschlands für die Anreise eines Aupairs, welches sich bereits in Deutschland befindet (WechselAupair) zu übernehmen. Gleiches gilt für die An- und Rückreise-Kosten, wenn von der Gastfamilie ein
persönlicher Vorstellungstermin gewünscht wird. Der Auftragnehmer ist berechtig, die angefallenen Reisekosten in Rechnung zu stellen, wenn diese vom Auftraggeber nicht erstattet wurden.
11. Vor der Ankunft des Aupairs muss der Auftraggeber für die ganze Aufenthaltsdauer eine ausreichende Kranken- / Unfall- und Haftpflichtversicherung abschließen und dem Auftragnehmer spätestens 1 Woche nach Ankunft des Aupairs eine Kopie der Versicherungsbestätigung einreichen.
12. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, das Aupair beim nächstgelegenen Flughafen, Bahnhof oder Bus-Bahnhof abzuholen. 

FAIR PAIR
Große Bleiche 15
55116 Mainz
Tel.: 0157-58494505
info@fair-pair.de
www.fair-pair.de

13. Der Auftraggeber ist dafür zuständig, das Aupair sofort nach der Ankunft beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden und ggf. eine neue Arbeitsgenehmigung (bei Wechsel-Aupairs), sowie einen (neuen) Aufenthaltstitel (Verlängerung für 12 Monate) bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Alle hierfür anfallenden Gebühren sind vom Auftraggeber zu übernehmen.
14. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Ankunftstermin des
Aupairs bzw. bei Wechselaupairs die erfolgreiche VisumsUmschreibung sowie sämtliche Änderungen (wie Kündigung, Umzug etc.) sofort dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.
15. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, vor Unterzeichnung des offiziellen Aupair-Vertrages ein persönliches Telefonat mit dem Aupair zu führen, vor allem um offene Fragen zuklären und um die Sprachkenntnisse zu überprüfen.
16. Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Falle einer vorzeitigen Trennung, die vertraglich geregelte Kündigungsfrist von 2 Wochen einzuhalten. Während dieser Zeit sind sowohl Taschengeld, als auch Kost und Logis weiter zu bezahlen. Bei einer Nicht-Einhaltung dieser
Kündigungsfrist werden dem Auftraggeber die dadurch entstandenen Auslagen bzw. Unkosten (Reisekosten etc.) in Rechnung gestellt. Eine Verkürzung der Kündigungsfrist ist nur zulässig, wenn die Agentur FAIR PAIR nach Absprache schriftlich zustimmt.

§ 3 Gebühren
1. Die Vermittlungsgebühren für Aupairs aus visa-pflichtigen Ländern, die für die Einreise ein Visum beantragen müssen, belaufen sich auf 650,- Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die Vermittlungsgebühr ist nach Erstellung des Aupair-Vertrages zur Zahlung fällig.
2. Sollte ein Aupair aus Gründen, die die Gastfamilie nicht zu vertreten hat, das Visum von der jeweiligen Dt. Botschaft nicht erhalten oder die Anreise aus Gründen, die die Gastfamilie nicht zu vertreten hat, nicht antreten, so wird die bis dahin geleistete Vermittlungsprovision abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 190,- Euro (zzgl. MwSt.) zurückerstattet, oder aber wahlweise eine kostenlose Neuvermittlung durchgeführt. Sollte eine Neuvermittlung trotz aller Bemühungen nicht zustande kommen, können daraus keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
3. Die Vermittlungsgebühren für visa-pflichtige Aupairs, die bereits in Deutschland sind (Wechsel-Aupairs) staffeln sich wie folgt:
Geplanter Aufenthalt: 10-12 Monate à 650,- Euro
zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Geplanter Aufenthalt: 6-10 Monate à 550,- Euro
zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Geplanter Aufenthalt: Unter 6 Monate à 450,- Euro
zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Die Vermittlungsgebühr für Wechsel-Aupairs ist nach Erstellung des Aupair-Vertrages zur Zahlung fällig bzw. spätestens bei Ankunft des Aupairs beim Auftraggeber.
4. Die Vermittlungsgebühren für Aupairs aus EU-/EWRStaaten sind jeweils um 100,- Euro höher (zzgl. MwSt.) gegenüber den Gebühren für visa-pflichtige Aupairs.
5. Sollte ein Aupair aus einem nicht-visa-pflichtigen Land nicht einreisen können oder wollen (aus Gründen, die die Gastfamilie nicht zu vertreten hat), oder die benötigte Arbeitserlaubnis vor Ort nicht erteilt werden, so wird die bis dahin geleistete Vermittlungsprovision abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 190,- Euro (zzgl. MwSt.) zurückerstattet, oder aber eine kostenlose Neuvermittlung durchgeführt. Diese Neuvermittlung kann auch mit Aupairs aus visa-pflichtigen Ländern sein, da nicht immer ein Aupair aus einem nicht-visa-pflichtigen Land bzw. ein Wechsel-Aupair zur Verfügung stehen kann. Sollte eine Neuvermittlung trotz aller Bemühungen nicht zustande kommen, können daraus keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
6. Hat der Auftraggeber ein Aupair durch Eigeninitiative gefunden und möchte den Auftragnehmer lediglich mit der Erstellung der behördlichen Einladungs-Dokumente beauftragen, so beläuft sich die Gebühr auf 380,- Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. und ist vorab zu entrichten.
7. Hat der Auftraggeber ein Aupair durch Eigeninitiative gefunden und möchte den Auftragnehmer sowohl mit der Erstellung der behördlichen Einladungs-Dokumente als auch mit der weiteren Organisation der Vermittlung, sowie der Betreuung während des gesamten Aufenthalts beauftragen, so beläuft sich die Gebühr auf 550,- Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. Dieser Betrag ist mit Erstellung des Aupair-Vertrags zur Zahlung fällig.
8. Bei selbst angeworbenen Aupairs werden keinerlei Garantieleistungen (z.B. Neuvermittlung) gewährt.
9. Sämtliche genannten Vermittlungsgebühren verstehen sich zuzüglich der derzeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19% (bzw. 16%) außer es ist explizit anders ausgewiesen.
10. Alle anfallenden Gebühren sind bei Vertragsabschluss anerkannt, nicht verhandelbar und durch Überweisung innerhalb von 7 Tagen zahlbar auf folgendes Konto der LEAP International GmbH:

FAIR PAIR – IBAN: DE62 6725 0020 0009 3465 89
BIC: SOLADES1HDB | Sparkasse Heidelberg

§ 4 Kündigung / Rücktritt
1. Die Laufzeit des Aupair-Vertrages ist auf die vom Gesetzgeber zugelassene Höchstaufenthaltsdauer von maximal einem Jahr begrenzt. Der Aupair-Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Visums oder mit Aufhebung der Arbeitsgenehmigung, oder aber vorzeitig, wenn der
Aupair-Vertrag von einer der beiden Vertragsparteien (Aupair oder Gastfamilie) firstgerecht oder fristlos gekündigt wird.
2. Vor Ablauf des Aupair-Vertrages kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten her, jedoch nur schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen aufgelöst werden. Die Agentur FAIR PAIR ist davon umgehend in Kenntnis zu setzen (binnen 3 Tagen). Eine Kopie der Kündigung muss der Agentur FAIR PAIR ebenfalls binnen 3 Tagen vorgelegt werden. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Datum der Zustellung der Kündigung, spätestens jedoch nach Eingang der Kündigungskopie bei der Agentur FAIR PAIR. Liegt ein schwerwiegender Grund vor, kann jedoch fristlos gekündigt werden. (Schwerwiegende Gründe sind z.B. Diebstahl, grobe Verletzung der Aufsichtspflicht, Gewalt gegen die Kinder, etc.) Auch diese Kündigung muss unter Angabe der Kündigungsgründe schriftlich erfolgen. Bei einer Kündigung des Aupair-Vertrags sind dem Aupair bis zur Weitervermittlung alle vereinbarten und

FAIR PAIR
Große Bleiche 15
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gesetzlichen Leistungen zu gewähren (siehe auch aktuelles Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit).
3. Eine fristlose Kündigung bedarf neben einem schwerwiegenden Grund auch der Organisation der Heimreise des Aupairs, sofern eine Weitervermittlung ausgeschlossen ist. Sollte das Aupair nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, so kann die Übernahme die Rückreisekosten durch das Unterzeichnen der Verpflichtungserklärung bei der zuständigen Ausländerbehörde von der Gastfamilie verlangt werden. Die Organisation der Rückreise des Aupairs ist in diesem Fall Aufgabe des Auftraggebers, bedarf jedoch der Rücksprache und der Zustimmung des Auftragnehmers.
4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, nach der Kündigung des Aupair-Verhältnisses eine mögliche Weitervermittlung des Aupairs ohne Absprache mit der Agentur selbst zu veranlassen. Die Weitervermittlung des Aupairs durch eine andere Aupair-Agentur bedarf ebenfalls der schriftlichen Zustimmung der Agentur FAIR PAIR.
5. Es ist dem Auftraggeber ausdrücklich untersagt, das Aupair zum Verlassen der häuslichen Umgebung des Auftraggebers aufzufordern, ohne dass der weitere Verbleib des Aupairs geklärt und gesichert ist. Es ist dem Auftraggeber ebenso untersagt, das Aupair bei der
Agentur abzugeben oder es ohne vorherige Absprache dorthin zu schicken. Bei einer Zuwiderhandlung werden der Gastfamilie von der Agentur FAIR PAIR sowohl eine Tagespauschale von 49,- Euro (inkl. MwSt.) für alle anfallenden Verbindlichkeiten, als auch die Kosten für eine
geeignete Unterbringung zzgl. anfallender Fahrtkosten in Rechnung gestellt.
6. Sollte der Auftraggeber nach der Erstellung des AupairVertrages, jedoch noch vor Einreise des Aupairs, aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind, vom Vertrag zurücktreten, so ist dem Auftragnehmer dies schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die Auslagen des Aupairs (Visa-Gebühren, bisherige Reisekosten etc.), zu übernehmen. Ebenso ist hierbei vom Auftraggeber die Hälfte der Gesamtprovision für bereits entstandene Aufwendungen zu entrichten.
7. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Fall einer Trennung während der ersten 4 Wochen, sofern der Auftraggeber sich nicht vertragswidrig verhalten hat, eine einmalige kostenlose Neuvermittlung durchzuführen, sofern die schriftliche Kündigung innerhalb der ersten 4 Wochen nach Ankunft des Aupairs beim Auftragnehmer eingegangen ist. Ist diese Neuvermittlung nicht gewünscht
oder nicht durchführbar, so wird die Gesamtgebühr in halber Höhe zurückerstattet.
8. Der Auftragnehmer bietet im Fall einer Trennung während der ersten 3 Monate, sofern der Auftraggeber sich nicht vertragswidrig verhalten hat, an, eine Neuvermittlung für 450,- Euro (zzgl. MwSt.) durchzuführen. Sollte eine Neuvermittlung trotz aller Bemühungen nicht zustande kommen, können daraus keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
9. §4 Absatz 7 und 8 sind nur gültig für Aupairs, deren Aufenthalt beim Auftraggeber für 12 Monate geplant war. Die Garantie-Leistung entfällt bei selbstgesuchten Aupairs und auch dann, wenn der Auftraggeber seinen Pflichten wie unter
§2 aufgeführt, nicht nachgekommen ist und somit ein Verschulden für die Trennung des Aupair Verhältnisses seitens des Auftraggebers vorliegt.
§ 5 Haftungsausschluss
1. Beiden Parteien ist es bekannt, dass es sich bei der Leistung der Agentur FAIR PAIR (eine Marke der LEAP International GmbH) um eine Dienstleistung handelt. Diese bezieht sich auf die Anwerbung und Vermittlung von Aupair-Bewerbern und gilt mit Eintreffen des Aupairs bei
der Gastfamilie als vertraglich erfüllt. Nicht geschuldet wird eine erfolgreiche Durchführung des gesamten Aufenthaltes. Die Agentur ist frei von jeglicher Verantwortung für die Entwicklung des Aufenthalts.
2. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, durch Überlassung der Bewerberdaten, sich mit dem zukünftigen Aupair telefonisch sowie schriftlich im Vorfeld intensiv auszutauschen. Dadurch werden Schadensansprüche und nicht vertraglich geregelte Gebühren Rückerstattungen, ausgeschlossen.
3. Angaben, die vom Aupair in Fragebogen, Referenzen, Briefen, Fotos etc. gemacht wurden, sind von der Haftung ausdrücklich ausgeschlossen und entbinden nicht von der Entrichtung der Gesamtgebühr, sofern diese Angaben nicht der Wahrheit entsprechen sollten. Der Auftragnehmer hat auf die Richtigkeit der Angaben keinen Einfluss und haftet nicht für falsche Angaben.
4. Zur Genehmigung eines Aupair-Aufenthaltes ist die Prüfung der Bewerber und der Gastfamilie durch die zuständigen deutschen Behörden und Ämter notwendig. Die Agentur FAIR PAIR ist nicht in der Lage, dieses Genehmigungsverfahren zu umgehen oder zu verkürzen.
Eine Verzögerung des Genehmigungsverfahrens durch fehlerhafte Angaben seitens des Aupairs oder der Gastfamilie, Behördenurlaub oder verloren gegangene Postsendungen und die daraus resultierende Nichteinhaltung des gewünschten Einreisetermins, kann dem Auftragnehmer nicht angelastet werden. Sie rechtfertigen keine Stornierung des Auftrages oder Abschläge bei der Vermittlungsprovision. Auch eine intensive Mitarbeit der Gastfamilie bei den Visumsangelegenheiten hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Gesamtgebühr.
5. Der Auftragnehmer haftet nicht für eventuell zusätzlich entstandene Kosten des Auftraggebers (z.B. für im Voraus bezahlte Flugkosten, Kosten für zusätzliche Fahrstunden, warme Winterkleidung etc.)
6. Verursacht der Auftragnehmer durch seine Vermittlungstätigkeit aus irgendeinem Grund einen Schaden, so haftet er nur mit dem Nachweis des Vorsatzes.
7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch ansteckende Krankheiten des Aupairs entstehen. (Wir empfehlen dem Auftraggeber, zur eigenen Sicherheit sofort nach Ankunft des Aupairs in Deutschland gesonderte, erneute medizinische Untersuchungen auf
seine Kosten durchführen zu lassen).
8. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch mangelnde Fahrpraxis des Aupair entstehen. (Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sein kann, dass ein Aupair trotz Führerschein nicht in der Lage ist, sicher und vernünftig Auto zu fahren!)
9. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die das Aupair mittelbar/unmittelbar gegenüber dem Auftraggeber oder Dritten verursacht hat, oder für eventuelle Zahlungsverpflichtungen, die das Aupair gegenüber dem Auftraggeber oder Dritten eingegangen ist.
10. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfallzeiten, die durch die plötzliche Absage/Kündigung eines Aupairs oder durch eine Visums-Ablehnung auftreten können.

FAIR PAIR
Große Bleiche 15
55116 Mainz
Tel.: 0157-58494505
info@fair-pair.de
www.fair-pair.de

§ 6 Sonstiges
1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Angaben zur Abwicklung der Vermittlungstätigkeit vom Auftragnehmer verarbeitet, an Dritte (z.B. involvierte Kollegen oder Behörden) weitergeleitet und gespeichert werden, soweit dies im zweckgebundenen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit oder zu Abrechnungszwecken erfolgt. Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Daten, selbst wenn diese geschützt oder verschlüsselt werden, bei der Übertragung über offene Netze eine Einsichtnahme durch Dritte nicht ausgeschlossen werden kann.
2. Ein Aupair, das sich in der Kartei des Auftragnehmers befindet, kann nicht als selbstgesuchtes Aupair abgerechnet werden, selbst wenn der Kontakt zwischen Aupair und Auftraggeber direkt und ohne Hilfe des Auftragnehmers zustande kam.
3. Durch Weitergabe der persönlichen Daten des Auftraggebers und des Aupairs untereinander, wird eine Eigeninitiativ-Bewerbung durch das Aupair oder eine Direkt-Einladung ohne die Agentur ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung ist dem Auftragnehmer vom Auftraggeber die doppelte Vermittlungsgebühr zu bezahlen. Gleiches gilt, wenn ein Aupair aus der Datenbank des Auftragnehmers aufgrund der Weitergabe der Kontaktdaten durch den Auftraggeber nicht mehr über die Agentur FAIR PAIR vermittelt werden kann.
4. Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt, Daten bzw. Adressen von Partneragenturen sowie von Aupair Bewerbern, die er über den Auftragnehmer erhalten hat, ohne schriftliches Einverständnis des Auftragnehmers, an Dritte weiterzuleiten (insbesondere an andere AupairAgenturen) oder in anderer Weise zu missbrauchen.
5. Bei Folgevermittlungen über die Agentur FAIR PAIRwerden die Vermittlungsdaten nach Rücksprache mit der Gastfamilie aus vorangegangenen Anträgen oder Fragebögen aktualisiert und übernommen.
6. Bei Folgevermittlungen wird dem Auftraggeber ein Stammfamilienrabatt in Form von Skonto eingeräumt.
7. Der Auftraggeber bestätigt, dass er über die Bestimmung zur Einreise und Arbeitserlaubnis für Aupairs in Deutschland in Kenntnis gesetzt wurde. Das heißt, Aupairs aus Nicht-EU/EWR Staaten benötigen vor Antritt der Aupair-Tätigkeit eine gültige Arbeitsgenehmigung, sowie ein Visum. Eine Beschäftigung ohne gültige Arbeitsgenehmigung ist strafbar. Dies gilt besonders für
Wechsel-Aupairs, die erst nach Erteilung einer (neuen) Arbeitsgenehmigung ihre Tätigkeit aufnehmen dürfen.
8. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vor Eingang der gesamten Vermittlungsgebühr weitere Leistungen zu erbringen.
9. Dem Auftraggeber sind die Büro-/Sprechzeiten des Auftragnehmers bekannt (Mo.-Fr. 09:00-12:00 Uhr, sowie Mo. und Mi. 14:00-16:00 Uhr) und ihm ist bewusst, dass der Auftragnehmer in Zeiten des Urlaubs oder bei Krankheit vorübergehend nicht erreichbar sein kann.
10. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Beschäftigung eines Aupairs sehr viel Toleranz und Rücksichtnahme vorausgesetzt wird. Anfängliche leichte Probleme und Anpassungs-Schwierigkeiten sind ganz normal und sollten mit Geduld behandelt werden. JedemAupair sollten 4-8 Wochen Zeit gegeben werden, um sich an die neue Kultur, seine Aufgaben und die neue Situation in der Gastfamilie zu gewöhnen.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Ergänzungen sowie Veränderungen dieses Vertrags bzw. des vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten AupairVertrages sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Agentur FAIR PAIR wirksam.
2. Die Bestimmungen dieses Vertrages bleiben wirksam, wenn die Gastfamilie ein weiteres Aupair über die Agentur FAIR PAIR einlädt oder aufnimmt, und kein anderer Vertrag zwischen den beiden Parteien abgeschlossen wird.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berühren sie die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. (Salvatorische Klausel).

Stand 11/2022
Ich / Wir haben die allgemeinen Geschäftsbedingungen von
FAIR PAIR – Die AuPair Agentur (eine Marke der LEAP
International GmbH) gelesen, verstanden und erkennen
diese Bedingungen an.

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(Ort, Datum)

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(Unterschrift/en)
Mit der Bitte um Rücksendung der unterschriebenen

Geschäftsbedingungen im Original, per Fax oder ganz einfach als gescannte Kopie per Email. Zusatz-Vereinbarung bei selbstbesuchten Aupairs:



Bei von Ihnen bereits selbstgesuchten Aupairs tragen Sie 
hier bitte den Namen des gewünschten Aupairs ein:




Wählen Sie für die Vermittlung des selbstgesuchten 
Aupairs eine der beiden folgende Vermittlungs-Option:



O Erstellung der behördlichen Einladungs-Dokumente, inklusive der kompletten Organisation der Vermittlung, sowie der Betreuung während des Aupair-Aufenthalts für 550,- Euro zzgl. MwSt. 

O Erstellung der behördlichen Einladungs-Dokumente ohne Organisation der Vermittlung oder Betreuung für 350,- Euro zzgl. MwSt.